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Specific Card Questions & Answers
MONSTERKARTEN
 
 

Verteidigungsposition aufgedeckter Karte

F:
Wenn mein Monster in Verteidigungsposition infolge eines Angriffs oder Karteneffekts aufgedeckt wird, muss es dann wieder verdeckt auf den Spielplan gelegt werden?

A: Nein, wenn das Monster einmal aufgedeckt wurde, bleibt es bis zu seiner Zerstörung aufgedeckt. Normalerweise wird der Monstereffekt Flipp-Effekt nur einmal aktiviert, nämlich wenn es aufgedeckt wird.

Veränderte Kampfposition, wenn ein Monster beschworen oder gesetzt wird

F: Kann man ein Monster in einer einzigen Runde setzen und dann eine Flipp-Beschwörung anwenden?

A: Nein. Wenn du ein Monster beschwören oder setzen willst, kannst du in derselben Runde nicht auch die Kampfposition ändern.

Monster hoher Stufen setzen

F: Lässt sich ein Monster der Stufe 5 oder höher so setzen, dass man, ohne einen Tribut anzubieten, eine Flipp-Beschwörung durchführen kann?

A: Nein, der Tribut muss - ungeachtet der Kampfposition - angeboten werden, wenn das Monster der hohen Stufe das erste Mal auf das Spielfeld gelegt wird.

Wann werden Flip-Effekte angewendet

F: Wenn mein Flipp-Effektmonster wegen eines feindlichen Angriffs aufgedeckt, dann jedoch zerstört wird - wird der Flipp-Effekt dann auch angewendet?

A: Ja. Der Flipp-Effekt wird vor der Zerstörung der Karte angewendet.

Spezialbeschwörung von Monstern hoher Stufen durch "Wiedergeburt"

F: Wenn man ein Monster der Stufe 5 oder höher mit "Wiedergeburt" auf besondere Weise beschwört (Spezialbeschwörung), muss man dann einen Tribut für das Monster anbieten?

A: Nein. Monster der Stufe 5 oder höher können mit "Wiedergeburt" auf besondere Weise beschworen werden (Spezialbeschwörung), ohne einen Tribut anbieten zu müssen, selbst wenn du das Monster auf dem Friedhof ablegst. Monster wie Fusionsmonster, Ritualmonster oder andere spezielle Monster wie "Gate Guardian" etc. können nicht mit "Wiedergeburt" spezialbeschworen werden, wenn sie zuvor nicht auf normale Weise spezialbeschworen und auf den Friedhof gelegt wurden. Wenn diese Monster anfangs jedoch auf normale Weise spezialbeschworen und zerstört wurden, lassen sie sich mit "Wiedergeburt" vom Friedhof her spezialbeschwören.

Ablegen / Wiedergeburt

F: Wenn ich ein Monster einer hohen Stufe auf dem Friedhof ablege, weil ich mehr als sechs Karten habe oder der Effekt "Kartenzerstörung" etc. angewendet wurde, kann ich es dann mit "Wiedergeburt" spezialbeschwören?

A: Ja. Monster hoher Stufen lassen sich auf diese Art und Weise spezialbeschwören. Monster wie Fusionsmonster, Ritualmonster oder andere spezielle Monster wie "Gate Guardian" etc., können nicht mit "Wiedergeburt" spezialbeschworen werden, wenn sie zuvor nicht auf normale Weise spezialbeschworen und auf dem Friedhof abgelegt wurden.

*Toon-Monster

F: Ist das Beschwören eines Toon-Monsters eine Normalbeschwörung oder eine Spezialbeschwörung?

A: Die Beschwörung eines Toon-Monsters ist eine Spezialbeschwörung, entweder in die offene Angriffsposition oder in die offene Verteidigungsposition. Allerdings ist trotzdem noch Tribut anzubieten, falls das jeweilige Toon-Monster eine entsprechend hohe Stufe hat. So kostet das Beschwören von "Blauäugiger Toon-Drache" und "Manga Ryu-Ran" jeweils 2 Monster von der eigenen Spielfeldseite als Tribut und "Herbeigerufener Toon-Schädel" 1 Monster von der eigenen Spielfeldseite als Tribut.

F: Wenn das Beschwören eines Toon-Monsters eine Spezialbeschwörung ist, darf ich dann zusätzlich noch eine normale Beschwörung durchführen?

A: Ja, das darfst du. Du darfst übrigens auch mehr als ein Toon-Monster im gleichen Spielzug beschwören, da es sich ja um Spezialbeschwörungen handelt.

F: Brauche ich eine eigene "Toon-Welt", wenn ich ein Toon-Monster beschwören will?

A: Ja, ohne eine offen liegende "Toon-Welt" auf deiner Spielfeldseite kannst du kein Toon-Monster beschwören, selbst wenn dein Gegner auch eine "Toon-Welt" im Spiel haben sollte. Trotzdem werden jedoch alle Toon-Monster auf dem Spielfeld zerstört, wenn die "Toon-Welt" eines Spielers zerstört wird.

F: Kann ich ein Toon-Monster auch setzen?

A: Nein, ein Toon-Monster darf immer nur offen beschworen werden, entweder in offener Angriffsposition oder in offener Verteidigungsposition.

F: Was passiert, wenn ich "Aufgegeben" mit einem Toon-Monster ausrüste? Darf ich das überhaupt?

A: Ja, grundsätzlich ist das möglich. Aber "Aufgegeben" erhält lediglich die ATK und DEF des Toon-Monsters, jedoch keine der speziellen Fähigkeiten von Toon-Monstern.

F: Kann ich mit "Letztes Angebot" ein Toon-Monster beschwören, wenn ich 500 LP zahle?

A: Nein, dies ist nicht möglich, da das Beschwören eines Toon-Monsters keine normale Beschwörung, sondern eine Spezialbeschwörung ist.

F: Darf ich ein Toon-Monster mit "Wiedergeburt" aus dem Friedhof beschwören?

A: Ja, dies ist in bestimmten Fällen möglich. Das betreffende Toon-Monster muss in diesem Spiel bereits einmal ordnungsgemäß beschworen worden sein und du benötigst eine offen liegende "Toon-Welt" auf deiner Spielfeldseite. Trifft beides zu, darfst du das Toon-Monster mit "Wiedergeburt" beschwören, doch in diesem Spielzug darfst du mit diesem Toon-Monster nicht angreifen.

F: Werden meine Toon-Monster zerstört, wenn mein Gegner "Riesen-Trunade" aktiviert und mir damit meine "Toon-Welt" wieder auf die Hand gibt?

A: Nein, deine Toon-Monster bleiben im Spiel, da die "Toon-Welt" nicht zerstört wurde, sondern auf anderem Wege das Spielfeld verlassen hat. Dies ist ein wichtiger Unterschied.


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1996 KAZUKI TKAHASHI
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