MONSTERKARTEN
Verteidigungsposition
aufgedeckter Karte
F: Wenn
mein Monster in Verteidigungsposition infolge eines Angriffs
oder Karteneffekts aufgedeckt wird, muss es dann wieder
verdeckt auf den Spielplan gelegt werden?
A:
Nein, wenn das Monster einmal aufgedeckt wurde, bleibt es
bis zu seiner Zerstörung aufgedeckt. Normalerweise
wird der Monstereffekt Flipp-Effekt nur einmal aktiviert,
nämlich wenn es aufgedeckt wird.
Veränderte
Kampfposition, wenn ein Monster beschworen oder gesetzt
wird
F:
Kann man ein Monster in einer einzigen Runde setzen und
dann eine Flipp-Beschwörung anwenden?
A:
Nein. Wenn du ein Monster beschwören oder setzen willst,
kannst du in derselben Runde nicht auch die Kampfposition
ändern.
Monster
hoher Stufen setzen
F:
Lässt sich ein Monster der Stufe 5 oder höher
so setzen, dass man, ohne einen Tribut anzubieten, eine
Flipp-Beschwörung durchführen kann?
A:
Nein, der Tribut muss - ungeachtet der Kampfposition - angeboten
werden, wenn das Monster der hohen Stufe das erste Mal auf
das Spielfeld gelegt wird.
Wann
werden Flip-Effekte angewendet
F:
Wenn mein Flipp-Effektmonster wegen eines feindlichen Angriffs
aufgedeckt, dann jedoch zerstört wird - wird der Flipp-Effekt
dann auch angewendet?
A:
Ja. Der Flipp-Effekt wird vor der Zerstörung der Karte
angewendet.
Spezialbeschwörung
von Monstern hoher Stufen durch "Wiedergeburt"
F:
Wenn man ein Monster der Stufe 5 oder höher mit "Wiedergeburt"
auf besondere Weise beschwört (Spezialbeschwörung),
muss man dann einen Tribut für das Monster anbieten?
A:
Nein. Monster der Stufe 5 oder höher können mit
"Wiedergeburt" auf besondere Weise beschworen
werden (Spezialbeschwörung), ohne einen Tribut anbieten
zu müssen, selbst wenn du das Monster auf dem Friedhof
ablegst. Monster wie Fusionsmonster, Ritualmonster oder
andere spezielle Monster wie "Gate Guardian" etc.
können nicht mit "Wiedergeburt" spezialbeschworen
werden, wenn sie zuvor nicht auf normale Weise spezialbeschworen
und auf den Friedhof gelegt wurden. Wenn diese Monster anfangs
jedoch auf normale Weise spezialbeschworen und zerstört
wurden, lassen sie sich mit "Wiedergeburt" vom
Friedhof her spezialbeschwören.
Ablegen
/ Wiedergeburt
F: Wenn ich ein Monster einer hohen Stufe auf dem
Friedhof ablege, weil ich mehr als sechs Karten habe oder
der Effekt "Kartenzerstörung" etc. angewendet
wurde, kann ich es dann mit "Wiedergeburt" spezialbeschwören?
A: Ja. Monster hoher
Stufen lassen sich auf diese Art und Weise spezialbeschwören. Monster wie
Fusionsmonster, Ritualmonster oder andere spezielle Monster wie "Gate
Guardian"
etc., können nicht mit "Wiedergeburt" spezialbeschworen werden,
wenn sie zuvor nicht auf normale Weise spezialbeschworen und auf dem Friedhof
abgelegt wurden.
*Toon-Monster
F: Ist das Beschwören eines Toon-Monsters eine
Normalbeschwörung
oder eine Spezialbeschwörung?
A: Die
Beschwörung
eines Toon-Monsters ist eine Spezialbeschwörung, entweder in die offene
Angriffsposition
oder in die offene Verteidigungsposition. Allerdings ist trotzdem noch Tribut
anzubieten, falls das jeweilige Toon-Monster eine entsprechend hohe Stufe hat.
So kostet das Beschwören von "Blauäugiger Toon-Drache" und
"Manga Ryu-Ran" jeweils 2 Monster von der eigenen Spielfeldseite als
Tribut und "Herbeigerufener Toon-Schädel" 1 Monster von der
eigenen
Spielfeldseite als Tribut.
F: Wenn das
Beschwören
eines Toon-Monsters eine Spezialbeschwörung ist, darf ich dann
zusätzlich
noch eine normale Beschwörung durchführen?
A: Ja, das darfst
du. Du darfst übrigens auch mehr als ein Toon-Monster im gleichen Spielzug
beschwören, da es sich ja um Spezialbeschwörungen handelt.
F: Brauche ich eine
eigene "Toon-Welt", wenn ich ein Toon-Monster beschwören will?
A: Ja, ohne eine
offen liegende "Toon-Welt" auf deiner Spielfeldseite kannst du kein
Toon-Monster beschwören, selbst wenn dein Gegner auch eine
"Toon-Welt"
im Spiel haben sollte. Trotzdem werden jedoch alle Toon-Monster auf dem
Spielfeld
zerstört, wenn die "Toon-Welt" eines Spielers zerstört
wird.
F: Kann ich ein
Toon-Monster
auch setzen?
A: Nein, ein
Toon-Monster
darf immer nur offen beschworen werden, entweder in offener Angriffsposition
oder
in offener Verteidigungsposition.
F: Was passiert,
wenn ich "Aufgegeben" mit einem Toon-Monster ausrüste? Darf ich
das überhaupt?
A: Ja,
grundsätzlich
ist das möglich. Aber "Aufgegeben" erhält lediglich die ATK
und DEF des Toon-Monsters, jedoch keine der speziellen Fähigkeiten von
Toon-Monstern.
F: Kann ich mit
"Letztes
Angebot" ein Toon-Monster beschwören, wenn ich 500 LP zahle?
A: Nein, dies ist
nicht möglich, da das Beschwören eines Toon-Monsters keine normale
Beschwörung,
sondern eine Spezialbeschwörung ist.
F: Darf ich ein
Toon-Monster
mit "Wiedergeburt" aus dem Friedhof beschwören?
A: Ja, dies ist in
bestimmten Fällen möglich. Das betreffende Toon-Monster muss in
diesem
Spiel bereits einmal ordnungsgemäß beschworen worden sein und du
benötigst
eine offen liegende "Toon-Welt" auf deiner Spielfeldseite. Trifft
beides
zu, darfst du das Toon-Monster mit "Wiedergeburt" beschwören,
doch
in diesem Spielzug darfst du mit diesem Toon-Monster nicht angreifen.
F: Werden meine
Toon-Monster
zerstört, wenn mein Gegner "Riesen-Trunade" aktiviert und mir
damit
meine "Toon-Welt" wieder auf die Hand gibt?
A: Nein, deine
Toon-Monster
bleiben im Spiel, da die "Toon-Welt" nicht zerstört wurde,
sondern
auf anderem Wege das Spielfeld verlassen hat. Dies ist ein wichtiger
Unterschied.
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